Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2022 - L 12 AS 898/22 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,30713
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2022 - L 12 AS 898/22 B ER (https://dejure.org/2022,30713)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.08.2022 - L 12 AS 898/22 B ER (https://dejure.org/2022,30713)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. August 2022 - L 12 AS 898/22 B ER (https://dejure.org/2022,30713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,30713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2022 - L 12 AS 898/22
    Allein der Umstand, dass eine Ausbildung aus finanziellen Gründen nicht absolviert werden kann, stellt mithin noch keine besondere Härte dar (BSG Urteil vom 06.09.2007, B 14/7b AS 28/06 R, Rn. 34, juris).

    Hierbei muss die durch objektive Gründe belegbare Aussicht bestehen (z.B. durch Meldung zur Prüfung, wenn alle Prüfungsvoraussetzungen erfüllt sind), dass die Ausbildung mit den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in absehbarer Zeit abgeschlossen wird (BSG Urteile vom 06.09.2007, B 14/7b AS 28/06 R, Rn. 35, juris; und vom 30.09.2008, B 4 AS 28/07 R, Rn. 22, juris).

    Fallgruppe 2: Eine bereits weit fortgeschrittene, bisher kontinuierlich betriebene Ausbildung ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls wegen einer Behinderung, Krankheit oder der Geburt eines Kindes gefährdet, wobei die Behinderung oder Krankheit nur in Bezug auf die Verzögerung der Ausbildung angeführt werden können und hinzukommen muss, dass die Ausbildung in absehbarer Zeit zu Ende gebracht wird (BSG Urteile vom 06.09.2007, B 14/7b AS 28/06 R, Rn. 35, juris; und vom 01.07.2009, B 4 AS 67/08 R, Rn. 20, juris).

    Fallgruppe 3: Nur eine nach den Vorschriften des BAföG oder des SGB III förderungsfähige Ausbildung stellt objektiv belegbar die einzige Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt dar und der Berufsabschluss kann auch nicht auf andere Weise, insbesondere durch eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung erreicht werden (BSG Urteile vom 06.09.2007, B 14/7b AS 28/06 R, Rn. 37, juris; und vom 30.09.2008, B 4 AS 28/07 R, Rn. 26, juris).

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2022 - L 12 AS 898/22
    Der Begriff der "besonderen Härte" ist als unbestimmter Rechtsbegriff auf der Tatbestandsseite gerichtlich voll überprüfbar (BSG Urteil vom 06.09.2007, B 14/7b AS 36/06 R, Rn. 22, juris).

    Denn das Entschließungsermessen wird hinsichtlich des "Ob" der Leistungsgewährung bei Vorliegen einer besonderen Härte im Regelfall auf Null reduziert sein (BSG Urteil vom 06.09.2007, B 14/7b AS 36/06 R, Rn. 21, juris; Söhngen in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Auflage 2020, § 27 (Stand: 18.07.2022) Rn. 32; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB II, Stand: 08/2021, § 27 Rn. 42; Silbermann in Eicher/Luik/Harich, SGB 11, 5.

    Wegen der für Leistungsberechtigte nach dem SGB II bestehenden Erwerbsperspektive ist diese Ungleichbehandlung aber sachlich gerechtfertigt (BSG Urteil vom 06.09.2007, B 14/7b AS 36/06 R, Rn. 20, juris).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2022 - L 12 AS 898/22
    Kann die Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht vollständig aufgeklärt werden, ist auf der Grundlage einer an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG Beschlüsse vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, Rn. 26, juris; und vom 14.09.2016, 1 BvR 1335/13, Rn. 20, juris; vgl. auch Senatsbeschluss vom 12.07.2017, L 12 AS 596/17 B ER, L 12 AS 597/17 B, Rn. 21, juris).

    Existenzsichernde Leistungen dürfen dabei nicht aufgrund bloßer Mutmaßungen verweigert werden, insbesondere wenn sich diese auf vergangene Umstände stützen (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, Rn. 28, juris).

    Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II dienen der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens, mithin der Erfüllung einer verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfG Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, Rn. 28, juris).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2022 - L 12 AS 898/22
    Ein Fall besonderer Härte setzt vielmehr voraus, dass der Ausschluss von SGB-II-Leistungen auch unter Berücksichtigung des § 7 Abs. 5 SGB II zugrunde liegenden Zwecks, eine verdeckte Ausbildungsförderung über das SGB II zu verhindern, übermäßig hart, d.h. unzumutbar und in hohem Maße unbillig erscheint (BSG Urteile vom 01.07.2009, B 4 AS 67/08 R, Rn. 17, juris; und vom 30.09.2008, B 4 AS 28/07 R, Rn. 20, juris).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG (zusammenfassend: BSG Urteil vom 01.07.2009, B 4 AS 67/08 R, Rn. 19 ff., juris; vgl. auch BSG Urteil vom 02.04.2014, B 4 AS 26/13 R, Rn. 46, juris), der sich der Senat nach eigener Prüfung anschließt, kommt eine besondere Härte in drei (wenn auch nicht abschließenden) Fallgruppen in Betracht:.

    Fallgruppe 2: Eine bereits weit fortgeschrittene, bisher kontinuierlich betriebene Ausbildung ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls wegen einer Behinderung, Krankheit oder der Geburt eines Kindes gefährdet, wobei die Behinderung oder Krankheit nur in Bezug auf die Verzögerung der Ausbildung angeführt werden können und hinzukommen muss, dass die Ausbildung in absehbarer Zeit zu Ende gebracht wird (BSG Urteile vom 06.09.2007, B 14/7b AS 28/06 R, Rn. 35, juris; und vom 01.07.2009, B 4 AS 67/08 R, Rn. 20, juris).

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2022 - L 12 AS 898/22
    Ein Fall besonderer Härte setzt vielmehr voraus, dass der Ausschluss von SGB-II-Leistungen auch unter Berücksichtigung des § 7 Abs. 5 SGB II zugrunde liegenden Zwecks, eine verdeckte Ausbildungsförderung über das SGB II zu verhindern, übermäßig hart, d.h. unzumutbar und in hohem Maße unbillig erscheint (BSG Urteile vom 01.07.2009, B 4 AS 67/08 R, Rn. 17, juris; und vom 30.09.2008, B 4 AS 28/07 R, Rn. 20, juris).

    Hierbei muss die durch objektive Gründe belegbare Aussicht bestehen (z.B. durch Meldung zur Prüfung, wenn alle Prüfungsvoraussetzungen erfüllt sind), dass die Ausbildung mit den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in absehbarer Zeit abgeschlossen wird (BSG Urteile vom 06.09.2007, B 14/7b AS 28/06 R, Rn. 35, juris; und vom 30.09.2008, B 4 AS 28/07 R, Rn. 22, juris).

    Fallgruppe 3: Nur eine nach den Vorschriften des BAföG oder des SGB III förderungsfähige Ausbildung stellt objektiv belegbar die einzige Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt dar und der Berufsabschluss kann auch nicht auf andere Weise, insbesondere durch eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung erreicht werden (BSG Urteile vom 06.09.2007, B 14/7b AS 28/06 R, Rn. 37, juris; und vom 30.09.2008, B 4 AS 28/07 R, Rn. 26, juris).

  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2022 - L 12 AS 898/22
    Kann die Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht vollständig aufgeklärt werden, ist auf der Grundlage einer an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG Beschlüsse vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, Rn. 26, juris; und vom 14.09.2016, 1 BvR 1335/13, Rn. 20, juris; vgl. auch Senatsbeschluss vom 12.07.2017, L 12 AS 596/17 B ER, L 12 AS 597/17 B, Rn. 21, juris).

    Da trotz der gewichtigen Umstände, die für das Vorliegen von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund sprechen, eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist, ist nach den oben dargelegten Grundsätzen auf der Grundlage einer an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG Beschluss vom 14.09.2016, 1 BvR 1335/13, Rn. 20, juris).

  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 1/16 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Leistungsanspruch richtet sich im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2022 - L 12 AS 898/22
    In der Hauptsache würde es dann nicht mehr um die Verurteilung zur Leistungserbringung gehen, sondern um das grundsätzliche Behaltendürfen der bereits vorläufig (darlehensweise) gewährten Leistungen (vgl. BSG Urteil vom 13.12.2016, B 1 KR 1/16 R, Rn. 8, juris).
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2022 - L 12 AS 898/22
    Die Frage, ob die Antragstellerin angesichts des Nutzungsvertragsabschlusses zwischen ihrer Mutter und dem Vermieter bzgl. der von ihr mitgenutzten Wohnung einer auch für § 27 Abs. 3 S. 1 SGB II erforderlichen wirksamen rechtlichen Verpflichtung zur Mietzahlung ausgesetzt sein kann (vgl. zu § 22 Abs. 1 SGB II: BSG Urteile vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R, Rn. 24, juris; und vom 22.09.2009, B 4 AS 8/09 R, Rn. 16, juris), und die damit im Zusammenhang stehende Frage, ob insoweit auch ein Anordnungsgrund vorliegt, kann deshalb dahinstehen.
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2022 - L 12 AS 898/22
    Die Frage, ob die Antragstellerin angesichts des Nutzungsvertragsabschlusses zwischen ihrer Mutter und dem Vermieter bzgl. der von ihr mitgenutzten Wohnung einer auch für § 27 Abs. 3 S. 1 SGB II erforderlichen wirksamen rechtlichen Verpflichtung zur Mietzahlung ausgesetzt sein kann (vgl. zu § 22 Abs. 1 SGB II: BSG Urteile vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R, Rn. 24, juris; und vom 22.09.2009, B 4 AS 8/09 R, Rn. 16, juris), und die damit im Zusammenhang stehende Frage, ob insoweit auch ein Anordnungsgrund vorliegt, kann deshalb dahinstehen.
  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Zusage der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2022 - L 12 AS 898/22
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG (zusammenfassend: BSG Urteil vom 01.07.2009, B 4 AS 67/08 R, Rn. 19 ff., juris; vgl. auch BSG Urteil vom 02.04.2014, B 4 AS 26/13 R, Rn. 46, juris), der sich der Senat nach eigener Prüfung anschließt, kommt eine besondere Härte in drei (wenn auch nicht abschließenden) Fallgruppen in Betracht:.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1993 - 6 S 2371/93

    Haftung für den Lebensunterhalt eines Ausländers aufgrund einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 7 AS 119/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • SG Wiesbaden, 19.10.2006 - S 12 AS 427/06

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung für Bekleidung bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2017 - L 7 AS 1248/17

    Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs; Einstweiliger Rechtsschutz;

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 102/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten während

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

  • BVerfG, 01.02.2010 - 1 BvR 20/10

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

  • BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 255/09

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von PKH bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2017 - L 12 AS 596/17

    SGB-II -Leistungen; EU-Ausländer; Europarechtswidrigkeit des

  • BVerfG, 21.04.2021 - 1 BvR 683/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung fachgerichtlichen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2023 - L 1 AS 288/23
    Ein Fall besonderer Härte setzt vielmehr voraus, dass der Ausschluss von SGB-II-Leistungen auch unter Berücksichtigung des § 7 Abs. 5 SGB II zugrundeliegenden Zwecks, eine verdeckte Ausbildungsförderung über das SGB II zu verhindern, übermäßig hart, das heißt unzumutbar und in hohem Maße unbillig erscheint (BSG, Urteile vom 01. Juli 2009 - B 4 AS 67/08 R - juris Rdnr. 17 und vom 30. September 2008 - B 4 AS 28/07 R - juris Rdnr. 20; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. August 2022 - L 12 AS 898/22 B ER -, juris Rdnr. 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht